Ethik

Ethik kann als Zweitfach in den berufs- und wirtschaftspädagogischen Studiengängen gewählt werden.

Zum Hintergrund des Zweifaches: Das Schulfach Ethik und die bayerische Lehrerbildung
(Autoren: Prof. Dr. Nico Scarano, Prof. Dr. Karl Wilbers, beide FAU)

Das Schulfach Ethik ist schon in der bayerischen Verfassung von 1946 festgeschrieben und wurde 1972 eingerichtet. Fast 50 Jahre nach der Einrichtung in der Verfassung zeichnet sich für dieses Schulfach eine universitäre Ausbildung von Lehrkräften innerhalb eines regulären Lehramtsstudiums ab. Der Artikel 137 der Verfassung des Freistaates Bayern schreibt seit 1946 fest, dass für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ein Ersatzunterricht einzurichten ist. Verschiedene Versuche, dieses Ersatzfach einzuführen, scheiterten zunächst an der geringen Zahl der Schülerinnen und Schüler. Trotzdem richtete Bayern 1972 das Schulfach „Ethik“ ein, und zwar als erstes Bundesland und zum Teil deutlich früher als andere Bundesländer. Das Schulfach Ethik ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 47 BayEUG) verankert. Der schulische Umgang mit diesem Fach ist neben kultusministeriellen Schreiben (KMS) in der Bayerischen Schulordnung (§ 27 BaySchO) und den einzelnen Schulordnungen geregelt. Heute belegt etwa ein Fünftel aller Schülerinnen und Schüler in Bayern das Fach Ethik.

Das sog. Erweiterungsfach im Lehramtsstudium

Das Studium in einem der Lehrämter (Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen) ist gemäß des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) in Modulen zu organisieren und hat eine in den Prüfungsbestimmungen für das jeweilige Lehramt festgeschriebene Dauer. Dies nennen wir hier das reguläre Studium. Um den Studierenden, aber auch bereits in Dienst stehenden Lehrkräften, einen über das reguläre Studium hinausgehenden Qualifikationserwerb zu ermöglichen, wurden sog. Erweiterungsfächer eingerichtet. Eine Erweiterung, für die sowohl die Erste als auch die Zweite Staatsprüfung im Zusammenhang mit den anderen Fächern des regulären Studiums abgelegt wird, ist eine sog. grundständige Erweiterung. Wird, vor allem bei bereits in Dienst stehenden Lehrkräften, die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung absolviert, dann liegt eine sog. nachträgliche Erweiterung vor. Mit anderen Worten: Zur Differenzierung des Studiums kann das reguläre Studium in einem Lehramt sowohl grundständig als auch nachträglich erweitert werden.

Das Erweiterungsfach „Ethik“

Ab 2001 wurde mit einer Änderung der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) ein solches Erweiterungsfach „Philosophie/Ethik“ (Lehramt Gymnasien) bzw. „Ethik“ (andere Lehrämter) geschaffen. D. h. ab 2001 können sich angehende oder in Dienst stehende Lehrkräfte über das reguläre Studium hinausgehend im Zuge einer Differenzierung des Lehramtsstudiums für diesen Bereich qualifizieren. Auf diesem Weg kann zusätzlich über die im regulären Studium vorgesehenen Fächer eine weitere Unterrichtsbefähigung (Facultas) erworben, und zwar grundständig oder nachträglich. Die Prüfungsgegenstände sind durch die Lehramtsprüfung I (LPO I) geregelt. Sie umfassen, wie auch in allen anderen Fächern des regulären Studiums, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anforderungen. Ein Erweiterungsfach können Studierende – oder auch bereits im Dienst stehende Lehrkräfte – zusätzlich zu ihrem Studium absolvieren. Das Studienangebot ist damit nicht Teil des regulären Studiengangs – kommt also on top. Dies ist nicht für alle Studierende attraktiv.

Qualifizierungsangebote der ALP

Vor diesem Hintergrund bietet die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) zweijährige Vorbereitungssequenzen für die Erste Staatsprüfung (Erweiterung) gemäß LPO I § 45 bzw. § 76 an. Sie richten sich an Lehrkräfte ohne Facultas für das Unterrichtsfach Ethik (nicht vertieft, u.a. auch QE 4) bzw. das Fach Philosophie/Ethik (vertieft) und umfassen berufsbegleitend viereinhalb bzw. sechseinhalb Lehrgangswochen, die der Vorbereitung des Selbststudiums zur Examensvorbereitung dienen. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der ALP.

Neuordnung in der Lehramtsausbildung (LPO I)

Auch 47 Jahre nach Einrichtung des Schulfaches gab es bislang in Bayern keine Möglichkeit, das Fach „Ethik“ bzw. „Philosophie/Ethik“ in irgendeinem bayerischen Lehramtsstudiengang in einer grundständigen Fächerkombination zu studieren. Oder mit anderen Worten: Es gab keine Möglichkeit, dies im Rahmen des regulären Studiums zu studieren. Mit Blick auf diese fast 50jährige Geschichte ist wenig überraschend, dass der Ethik-Unterricht an bayerischen Schulen fast ausschließlich von nicht für dieses Fach grundständig oder nachträglich qualifizierten Lehrkräften gehalten wird.

Das Kultusministerium hat vor diesem Hintergrund 2016 beschlossen, die Lehramtsfächer „Philosophie/Ethik“ und „Ethik“ im Lehramtsstudium anderen Fächern gleichzustellen. Anders als das bisher schon mögliche Erweiterungsfach kann das Fach als Teil des regulären Studiums studiert werden. Die dazu notwendigen Änderungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) wurden anschließend durch eine Kommission aus universitären Fachleuten, Fachleuten der Schulpraxis und des Ministeriums im Ministerium vorbereitet. Die Änderungen sollen mit entsprechenden Übergangsregelungen im Dezember 2019 in Kraft treten. Mit dieser wegweisenden Reform sind die Rechtsgrundlagen für eine Verbesserung der Ausbildungssituation geschaffen. Die Geschwindigkeit der Umsetzung wird vor allem von den Ressourcen der Universitäten in diesem Bereich abhängen. Die Ressourcenlage gilt jedoch als angespannt.

Erstes Studienangebot im regulären Studium der Berufs- und Wirtschaftspädagogik ab dem Wintersemester 19/20 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Diese Reform stieß weitere Überlegungen an. Ab dem Wintersemester 2019/2020 gibt es für Studierende mit Ziel Lehramt an beruflichen Schulen in den berufs- und wirtschaftspädagogischen Studiengängen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ein entsprechendes Angebot. Das Unterrichtsfach wird stufenweise in allen berufsbildenden Studiengängen der FAU verankert, also in den Studiengängen Bachelor Wirtschaftswissenschaften (Schwerpunkt Betriebs- und Wirtschaftspädagogik), Bachelor Berufspädagogik Technik, Master Wirtschaftspädagogik sowie Master Berufspädagogik Technik. Die Studierenden, die dieses Unterrichtsfach an der Universität absolviert haben, werden es in der zweiten Phase in einem eigenständigen Seminar fortsetzen. Sie werden in allen Arten beruflicher Schulen tätig sein können: Von der Berufsschule, über die Berufsfachschule, Wirtschaftsschule, Fachschule, Fachoberschule und die Berufsoberschule (Berufliche Oberschule) bis hin zur Fachakademie.

Bei der Konstruktion des universitären Unterrichtsfaches wurden neben Praxis des Ethikunterrichts an beruflichen Schulen die Lehrpläne der beruflichen Schulen berücksichtigt, insbesondere der Lehrplan Ethik für die Berufsschule und Berufsfachschule sowie das Fachprofil Ethik für die Fachoberschule (LehrplanPlus), aber auch der Entwurf zum Fach „Ethik“ in der kommenden LPO I. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist damit die erste Universität in Bayern, die die Ausbildung für das Schulfach Ethik innerhalb des regulären Studiums ermöglicht. Dabei baut das Studienangebot in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik auf den Erfahrungen auf, die der Arbeitsbereich Philosophie und Schule des Instituts für Philosophie in der Aus- und Weiterbildung von Ethiklehrkräften, erworben hat. Zudem kann an der FAU neben den Angeboten in der katholischen und evangelischen Religionslehre auch das Angebot des bayernweit einzigartigen Departments Islamisch-Religiöse Studien (DIRS) integriert werden. Eine fast 50jährige Geschichte eines Schulfaches ohne entsprechendem Fach innerhalb des Lehramtsstudiums.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Modulhandbüchern.